Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) „Meister-BAföG“

Mit Wirkung vom 01.01.1996 können Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen (z.B. Meistervorbereitungslehrgänge, Studiengang „Betriebswirt/in (HWK)“, Lehrgang „Umweltschutzberater / in (HWK)“ u.a.) im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung auf Antrag staatliche Förderung erhalten.
Voraussetzungen: Abschluss einer nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildung.
Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Wer diese gesetzlichen Voraussetzungen und bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen erfüllt, hat einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Folgende Leistungen kommen in BetracAufstiegsfortbildung