EU-Förderprogramm

Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM); hier:
– Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) –

Ziel der Förderung
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Es stehen Finanzmittel des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen mit einem nicht zückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Dies gilt für einzelne Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen sowie für einzelne Betriebsinhaber/innen von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (ohne Azubis).
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen. Maßnahmen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen dienen, sind nicht förderfähig. 
Die Maßnahmen sollen der Förderung der Chancengleichheit dienen, so dass ein hoher Frauenanteil in den Qualifizierungsmaßnahmen angestrebt wird.

Wie wird gefördert?
Als Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung, die sich aus den reinen Qualifizierungskosten und den Lohnfortzahlungen (Freistellungskosten) der Teilnehmer/innen zusammensetzen. Für Betriebsinhaber/innen ist eine Abrechnung von Freistellungskosten nicht möglich.

Wie hoch ist die Förderung?
Über die Höhe der Förderung aus dem ESF entscheidet die Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung auf Grundlage Ihres vorgelegten Antrages.

Wer kann Anträge stellen?
Alle Handwerksbetriebe und Betriebe, die zu kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter/innen) gehören und ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben.

Stellen Sie Ihren Antrag vor Anmeldung!

Wo stellen Sie den Antrag?
Zur Antragstellung und -beratung wenden Sie sich bitte an die
Regionale Anlaufstelle:

HWK Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH
Seeweg 4
30827 Garbsen
Tel. 05131/70 07-7 71
Internet: www.iwin-niedersachsen.de