1. Anmeldung
Bitte füllen Sie das digitale Anmeldeformular aus und senden Sie es uns zu. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht und schriftlich bestätigt. Bei Meistervorbereitungslehrgängen erhalten Sie mit unserer Anmeldebestätigung eine Rechnung über Ihre Aufnahmegebühr in Höhe von 200,- €. Die Aufnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
2. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühren
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Gebührenrechnung. Mit Zustellung der Einladung (Rechnung) wird die Seminargebühr fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn, zu zahlen. Die Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Aufstiegs-BAföG, Berufsförderungsdienst oder Begabtenförderung Berufliche Bildung (BBB)) zu zahlen. Auf schriftlichen Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. Teilnehmer, die der Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn nachkommen, können von der Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. Die im Kursprogramm angegebenen Lehrgangsgebühren sind gültig bis zum Ablauf des jeweiligen Jahres.
3. Teilnehmerbegrenzung und Rücktrittsbedingungen
Praxisnahe, fundierte Wissensvermittlung und der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern haben für uns Priorität. Ein guter Grund dafür, die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge zu begrenzen. Grund aber auch für Stornobedingungen, die den finanziellen Rahmen zwischen Ihnen und uns auf faire Weise regeln sollen:
Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnehmergebühr.
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:
- Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, sind Sie von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit.
- Falls keine Ersatzperson benannt wird, müssen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung (Eingang beim Veranstalter) und der Höhe der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr sowie Dauer der Maßnahme.
A) Für Lehrgangsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten gilt:
- Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch ein Betrag von 30,- € zu zahlen.
- Bei Rücktritt vom 13. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.
- Bei Rücktritt nach dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.
In jedem Fall hat die Rücktrittserklärung schriftlich zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung ist die gesamte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.
B) Bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten gilt:
- Bei Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des entsprechenden Lehrganges wird eine Stornogebühr in Höhe von 60,- € berechnet!
- Bei Rücktritt innerhalb der 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn sowie nach Beginn der Lehrgangsmaßnahme ist eine Kündigung erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, sodann zum Ende der nächsten 6 Monate ohne Angabe von Gründen möglich.
In jedem Fall hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen.
Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Anträge auf Rückerstattung bedürfen der Schriftform. Lernmittel- und Nebenkosten können nicht erstattet werden.
4. Seminarabsage/Änderungen
Das Institut des Zahntechnikerhandwerks in Niedersachsen und Bremen e.V. behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet. Weitgehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich das Institut des Zahntechnikerhandwerks in Niedersachsen und Bremen e.V. ebenfalls vor. Die im Kursprogramm genannten Angaben (Preise, Termine etc.) entsprechen der Drucklegung des Flyers. Gleiches gilt für Auszüge hieraus.
5. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern/ innen während des Aufenthaltes am Lehrgangsort übernimmt das Institut des Zahntechnikerhandwerks in Niedersachsen und Bremen e.V. keine Haftung.
7. Versicherungsschutz
Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit (auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Bildungseinrichtungen) sind die Teilnehmer/innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Ansonsten haben die Teilnehmer/innen selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen.
8. Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage des Instituts des Zahntechnikerhandwerks in Niedersachsen und Bremen e.V. gespeichert und gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges über die erfolgte Teilnahme die fördernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Erklärungen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung: siehe Datenschutzerklärung, Informationspflichten, Einwilligung Datenverarbeitung
8. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
Stand: 22.09. 2023