Während ihrer Dienstzeit können Soldaten auf Zeit nach § 7 SVG und Grundwehrdienstleistende nach den Richtlinien zur Berufsförderung für Grundwehrdienstleistende gefördert werden. Zum Dienstzeitende haben Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren Anspruch auf Fachausbildung nach § 5 SVG. Der Antrag ist jeweils rechtzeitig vor Kursbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie an den jeweiligen Standorten.

Berufsförderungsdienst
Standortteam Hannover
Hans-Böckler-Allee 18/16
30173 Hannover

Telefon: 0511 284 2320
E-Mail: bfdhannoverstothannover@bundeswehr.org