Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich absolviert? Dann lassen Sie sich dafür mit der nicht rückzuzahlenden Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro belohnen! Sie gilt für Meisterinnen und Meister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben. Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

Bei Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses vor dem 01.07.2023 ist eine Antragstellung nur noch bis zum 31.12.2023 möglich!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nbank.de