Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

Absolventen einer anerkannten Berufsausbildung, die ihren Abschluss oder Gesellenprüfung mit der Gesamtnote besser als „gut“ bestanden, oder die an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben (z. B. Landes- oder Bundessieger im Praktischen Leistungswettbewerb) und die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausgewählt werden, können auf Antrag in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Stipendiaten können im Rahmen der Richtlinien des Förderprogrammes drei Jahre lang Zuschüsse von bis zu 2.900,- € jährlich (max. 8.700,- € in 3 Jahren) für die Finanzierung ihrer berufsbegleitenden Weiterbildungsaktivitäten erhalten, mit einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Förderfähig sind anspruchsvolle fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge zum Erwerb beruflicher Qualifikationen oder allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder zur Persönlichkeitsbildung sowie berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich und inhaltlich auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen.

Zuständige Stelle für den Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung ist die Handwerkskammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung durchgeführt wurde. Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss vor Beginn der entsprechenden Weiterbildung bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de